Dr. rer. pol. Sylvia Liebler

Heilpraktikerin

Bezahlung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der entsprechende Betrag am Ende jeder Sitzung in bar zu entrichten. Sie erhalten selbstverständlich eine Quittung. Falls Ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherung Ihnen das Honorar ganz oder teilweise erstattet, stelle ich Ihnen gerne am Ende der Behandlung eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus.